Richtlinie zur Förderung der Vereine, Verbände und kultureller Maßnahmen beschlossen
Die Gemeindevertretung Werben hat in ihrer Sitzung am 12. Februar die "Richtlinie zur Förderung der Vereine, Verbände und sonstigen Organisationen und kultureller Maßnahmen in der Gemeinde Werben" beschlossen. Wie der Kulturausschussvorsitzende Daniel Troppa begründete, wolle man damit eine einheitliche Regelung erhalten, wie man mit Förderanträgen von den Vereinen etc. umgeht.
Ziel ist die Pflege des gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Lebens in der Gemeinde, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen des sorbischen/wendischen Brauchtums. Gefördert werden in Abhängigkeit von der Finanzlage der Gemeinde nur Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, die ihren Sitz in Werben haben und vorrangig gemeinnützige Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Anträge auf Förderung sind schriftlich bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr beim Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Werben zu stellen. Es ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Die vollständige Richtlinie sowie das Antragsformular nachfolgend als Downloads: